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   OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10   

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https://dejure.org/2010,11017
OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10 (https://dejure.org/2010,11017)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.10.2010 - 1 B 249/10 (https://dejure.org/2010,11017)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 1 B 249/10 (https://dejure.org/2010,11017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 6; BauNVO § 22 Abs. 3, § 23 Abs. 2, § 23 Abs. 3
    Balkon, Rücksichtnahmegebot, seitlicher Abstand, Baulinie, Drittschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Abweichung von den seitlichen Abstandsflächen zwischen den Außenwänden von Gebäuden in geschlossener Bauweise; Ausnahme vom gebotenen seitlichen Abstand im Rahmen einer Baugenehmigung für die Errichtung von Balkonen; Begriff der Unzumutbarkeit von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBO § 6; SächsBO § 67; BauNVO § 23; BauGB § 34
    Zulässigkeit einer Abweichung von den seitlichen Abstandsflächen zwischen den Außenwänden von Gebäuden in geschlossener Bauweise; Ausnahme vom gebotenen seitlichen Abstand im Rahmen einer Baugenehmigung für die Errichtung von Balkonen; Begriff der Unzumutbarkeit von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Naher Anbau rückseitiger Balkone zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsfläche bei geschlossener Bauweise (IBR 2011, 53)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
    Im Übrigen dürfte der in Rede stehenden angeblichen Baugrenze hier voraussichtlich ebenfalls keine nachbarschützendeWirkung zukommen, da das Grundstück des Antragstellers dieser Baugrenze nicht gegenüber liegt (BVerwG, Urt. v. 23.6.1995 - 4 B 52/95 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
    Allerdings kann eine Abweichung im Sinne des § 22 Abs. 3 BauNVO auch im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot erforderlich sein (BVerwG, Beschl. v. 12.1.1995 - 4 B 197.94 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
    Was als "rücksichtslos" billigerweise nicht zumutbar ist, ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Unzumutbarkeit, durch den die verfassungsrechtliche Grenze zwischen Sozialbindung und enteignendem Eingriff bestimmt wird (BVerwG, Urt. v. 18.10.1985, NJW 1986, 1703).
  • OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 A 667/08

    Baugenehmigung; Überschwemmungsgebiet; Hochwasserschutz; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme verletzt den Nachbarn in seinen Rechten, wenn ihm die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerkes billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (SächsOVG, Beschl. v. 29.9.2009 - 1 A 667/08 -, zit. nach juris).
  • VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14

    Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise;

    Zudem muss speziell im Gebiet der geschlossenen Bauweise allgemein ein erhebliches Maß an gegenseitigen Einsichtnahmemöglichkeiten hingenommen werden (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 12.10.2010 - 1 B 249/10 -, Juris).
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris Rdnr. 25; OVG Sachsen Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 7), wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus; vgl. die Nachweise bei OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rdnr. 13).
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 1054/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Das Gebot der Rücksichtnahme kann der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris).
  • VGH Hessen, 28.05.2020 - 3 B 2446/19

    Wann müssen Balkone Abstandsflächen einhalten?

    Muss nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden, braucht auch der hinzutretende Bauteil keine Abstandsfläche einzuhalten ( § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO ; Hess. VGH, Beschluss vom 9.10.2015 - 4 B 1353/15 -, juris Rdnr. 8 ; zur vergleichbaren sächsischen Rechtslage Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 5).
  • VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 626/13

    Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim abgewiesen

    Das Gebot der Rücksichtnahme kann der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris).
  • VGH Hessen, 03.01.2023 - 3 B 518/22

    Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; treuwidrige Berufung auf die Überdeckung

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 M 38/12 -, juris Rdnr. 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 12.10.2012 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 7), oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus; vgl. die Nachweise bei OVG Berlin, Beschluss vom 29.09.2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rdnr. 13).
  • VG Neustadt, 07.04.2021 - 5 L 149/21
    Die Grenze des Zumutbaren wird erst dann überschritten, wenn ein Vorhaben Einsichtsmöglichkeiten auf das Nachbargrundstück eröffnet, die über das hinzunehmende Maß hinausgehen, etwa wenn ein Balkon in unmittelbarer Nähe zu einem vorhandenen Schlafzimmerfenster errichtet werden soll oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 07. Januar 2020 - 5 K 1054/19.NW -, Rn. 87 - 88, juris mit Verweis auf OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 22.10.2010 - 1 A 624/09

    Bauvorbescheid, Rücksichtnahmegebot, Garagen, Aufklärungsrüge

    Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, mithin dem Nachbarn die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerks billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2010 - 1 B 249/10 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.10.2010 - 1 A 692/09

    Nachbarklage, Gebietsart, Rücksichtnahmegebot, Schallimmissionen

    Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, mithin dem Nachbarn die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerks billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2010 - 1 B 249/10 - m. w. N.).
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